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Praxistipp 07-2022: Endlich Rechtssicherheit für Altverträge?

Nach beinahe drei Jahren der Ungewißheit hat der Bundesgerichtshof die Mindestsätze beim Planerhonorar wiederbelebt. Die bis hierhin bestehende Uneinigkeit unter den deutschen Obergerichten über deren Geltung könnte damit ein Ende gefunden haben. Geblieben ist die Ungewißheit jedoch bei den Baustoffkosten und der Lieferbarkeit von Bauprodukten. Eine zuverlässige und vor allem langfristig belastbare Kalkulation ist derzeit insbesondere auf Auftragnehmerseite kaum möglich. „Stoffpreisgleitklausel“ könnte zum Unwort des Jahres avancieren!

Zum Praxistipp 07-2022: Endlich Rechtssicherheit für Altverträge?

Zu dem Thema steigender Baustoffkosten und Lieferengpässen bietet die Bauakademie Dr. Koch GmbH am 05. August 2022 ein Baurecht-Briefing an!