Unsere interaktive Übersicht (aktualisiert am 10.11.2020) für die in Bund und Ländern teils deutlich angehobenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben.
Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise entdeckt werden mussten und ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist. (OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2020 – 12 U 162/19; IBR 2020, 2536)
Ankündigung Netzwerktreffen 2020
16. bis 18. April 2020 Das nächste Treffen der im Netzwerk versammelten Kolleginnen und Kollegen wird in Wiesbaden stattfinden. Wie gewohnt verbinden wir auch dieses... Weiterlesen