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Die hier zusammengeschlossenen Anwaltskanzleien widmen sich schwerpunktmäßig dem Bau- und Architektenrecht, mindestens ein Berufsträger der Kanzlei muß berechtigt sein, den Fachanwaltstitel zu führen. Darüber hinaus verpflichten sich die Experten zu einer überobligatorischen Fortbildung in ihrem Rechtsgebiet. Ein intensiver und regelmäßiger Meinungs- wie Ideenaustausch fördert das Erreichen praxistauglicher und rechtsicherer Beratungsergebnisse.

Das Bau- und Architektenrecht hat viele Facetten. Unsere Kolleginnen und Kollegen decken – teils durch die ausschließliche Bearbeitung nur von speziellen Themen des Baurechts – all diese Facetten ab. Der Nutzen für Sie: Je nach Bedarf erhalten Sie die Vertretung Ihrer Interessen durch den Anwalt „vor Ort“ mit der Option einer gemeinsamen Bearbeitung von Mandaten mit überregionaler Bedeutung. Jeder Anwalt kann auf das Know-How des gesamten Netzwerkes zugreifen.

Lernen Sie auf den weiteren Seiten unsere Anwaltskanzleien, deren Anwälte und Schwerpunkte kennen.