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Guntermann und Partner Rechtsanwälte

Guntermann und Partner Rechtsanwälte

Schwanenwall 9
44135 Dortmund

Die Kanzlei wurde 1957 von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willy Guntermann gegründet. Sie hat sich zu einer Partnerschaft mit derzeit 5 spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen entwickelt. Die Tätigkeitsgebiete der Kanzlei bestehen vornehmlich aus dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht, insbesondere dem Bau- und Architektenrecht sowie dem Versicherungsrecht. Den Mandantenkreis der Partnerschaft bilden in erster Linie die mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften, kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe mit ihren Tochtergesellschaften sowie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.

Wir beraten und unterstützen Sie im Bau- und Architektenrecht unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Recht der HOAI
  • Recht der Fachplaner und Ingenieure
  • Architektenrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Haftung der Architekten und Ingenieure
  • Haftung des Handwerkers
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure
  • Geltendmachung von Mangelansprüchen und Gewährleistungsrechten (Minderung und Schadensersatz)

Desweiteren

  • Bauträgerrecht
  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, auch in Kooperation mit dem TÜV-Süd
  • Öffentliches Baurecht (insbesondere Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Baunachbarrecht)
  • Recht der VOB/B und HOAI
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht

Wir freuen uns darauf, Sie in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen schnell und kompetent unterstützen zu dürfen, wobei für uns auch Vorort-Termine selbstverständlich sind.

Unsere Fachanwälte

Dr. Georg Butterwegge

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht

Rüdiger Leismann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht