Guntermann und Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei wurde 1957 von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willy Guntermann gegründet. Sie hat sich zu einer Partnerschaft mit derzeit 5 spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen entwickelt. Die Tätigkeitsgebiete der Kanzlei bestehen vornehmlich aus dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht, insbesondere dem Bau- und Architektenrecht sowie dem Versicherungsrecht. Den Mandantenkreis der Partnerschaft bilden in erster Linie die mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften, kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe mit ihren Tochtergesellschaften sowie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.
Wir beraten und unterstützen Sie im Bau- und Architektenrecht unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Recht der HOAI
- Recht der Fachplaner und Ingenieure
- Architektenrecht
- Werkvertragsrecht
- Haftung der Architekten und Ingenieure
- Haftung des Handwerkers
- Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure
- Geltendmachung von Mangelansprüchen und Gewährleistungsrechten (Minderung und Schadensersatz)
Desweiteren
- Bauträgerrecht
- Vertragsgestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, auch in Kooperation mit dem TÜV-Süd
- Öffentliches Baurecht (insbesondere Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Baunachbarrecht)
- Recht der VOB/B und HOAI
- Grundstücksrecht
- Immobilienrecht
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
Wir freuen uns darauf, Sie in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen schnell und kompetent unterstützen zu dürfen, wobei für uns auch Vorort-Termine selbstverständlich sind.
Unsere Fachanwälte
Dr. Georg Butterwegge
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht
Rüdiger Leismann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht