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Henkel & Leubecher

Henkel & Leubecher

Wörthstraße 3
36037 Fulda

Kontakt

0661 902370

25 Jahre Erfahrung:
Unsere beiden Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt Markus Henkel sowie Rechtsanwalt David Medler, beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Immobilienrechts.
Zu unseren Mandanten zählen große Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, gewerbliche und private Bauherren, öffentliche Auftraggeber (insbesondere Gemeinden und Kommunen), Architekten, Ingenieure, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen und Makler.
Wir unterstützen Sie qualifiziert sowohl bei Großprojekten als auch beim Bau Ihres Einfamilienhauses. Wir begleiten Sie vom Vertragsabschluss, welcher eng mit der immer wichtiger werdenden Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen verknüpft ist, über die Bauausführung, Abnahme und Abrechnung bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Durch die Fahrwasser des BGB-Werkvertragsrechts leiten wir Sie ebenso sicher wie durch die zahlreichen Klippen und Spezialprobleme der VOB/B.
Im öffentlichen Baurecht beantworten wir Ihre bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen und begleiten Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens.
Für Architekten und Ingenieure sind wir kompetenter Ansprechpartner bei der Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen und deren Abwicklung und Abrechnung nach HOAI. Zudem vertreten wir Sie in Abstimmung mit Ihrem Versicherer in den immer häufiger werdenden Haftungsprozessen wegen Planungs-/Überwachungsfehlern oder sonstigen Pflichtverletzungen.
Durch das Führen zahlreicher Haftpflichtprozesse für Versicherer, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure beherrschen wir auch die relevanten Probleme des bauspezifischen Versicherungsrechts.

Unsere Fachanwälte

Markus Henkel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht

David Medler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht