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Mai 2020

Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen in NRW

Mit Runderlass vom 27. April 2020 hat das nordrhein-westfälische Ministeriums der Finanzen die vergaberechtlichen Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 angehoben.

Anscheinsbeweis für mangelhafte Bauüberwachung hat Grenzen!

Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise entdeckt werden mussten und ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist. (OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2020 - 12 U 162/19; IBR 2020, 2536)