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Wertgrenzen

Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen in NRW

Mit Runderlass vom 27. April 2020 hat das nordrhein-westfälische Ministeriums der Finanzen die vergaberechtlichen Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 angehoben.